Der Fraunhofer-Alumni e.V. ist eine starke Gemeinschaft von Expertinnen und Experten. Als Mitglied sind Sie ein aktiver Teil unserer Gesellschaft – ganz gleich, an welchem Punkt der Erde Sie aktuell tätig sind oder forschen.
Alle ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraunhofer können durch Registrierung im Fraunhofer-Alumni-Portal oder durch schriftlichen Mitgliedsantrag Mitglied im Fraunhofer-Alumni e.V. werden.
Ordentliche Mitglieder sind laut Satzung des Fraunhofer-Alumni e.V.:
Entsprechend zu vorstehendem Absatz können auch ehemalige, vertraglich an eine der Fraunhofer-Töchter gebundene Mitarbeitende (Beschäftigte, Gastwissenschaftler, Stipendiaten, Promovierende, Mitarbeitende einer Universität) unter den dort genannten Voraussetzungen ordentliche Mitglieder werden.
Des Weiteren können auch Studierende (Bachelor, Master, Diplom) ordentliche Mitglieder werden, wenn sie bei der »Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.« tätig waren. Diese tragen bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit den Status »Talent-Mitglied«.
Die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied mit dem Status »Talent-Mitglied« ist beitragsfrei. Solche Mitglieder haben einen eingeschränkten Zugang zum Fraunhofer-Alumni-Portal und kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, im Übrigen sind sie den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt. Der Status als Talent-Mitglied bleibt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Eintragung einer Tätigkeit im eigenen Profil im Alumni-Portal) bestehen. Vom Zeitpunkt der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit an erlischt der Status als Talent-Mitglied mit der Folge, dass die Einschränkung des Zugangs zum Alumni-Portal aufgehoben wird und dass ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung besteht.
Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt 50 Euro, bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres 30 Euro. Das Kalenderjahr des Beitritts ist beitragsfrei. (Für Mitglieder des Alumni-Vereins eines Fraunhofer-Instituts, das mit dem Fraunhofer-Alumni e.V. einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, gelten die darin festgehaltenen Beitragsregelungen.)