Als ehemalige Mitarbeiterin oder ehemaliger Mitarbeiter von Fraunhofer 1 können Sie Mitglied im Fraunhofer-Alumni e.V. werden. Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt 50 Euro, bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres 30 Euro. Ihr Beitrittsjahr ist für Sie beitragsfrei 2. Mitglieder von Amts wegen sind beitragsbefreit.
Durch Ihre Mitgliedschaft im Fraunhofer-Alumni e.V. werden Sie Nutzer/-in des Fraunhofer-Alumni-Portals. Mindestens Ihr Name und Ihr Fraunhofer-Heimatinstitut sind damit im Portal sichtbar. Die Sichtbarkeit weiterer Daten, die für die Vereinsanmeldung benötigt werden, können Sie nach der Anmeldung individuell festlegen. Alle mit () gekennzeichneten Daten können Sie sichtbar oder unsichtbar schalten.
Unabhängig von Ihren Einstellungen der Sichtbarkeit können Ihre Daten für die satzungsgemäßen Zwecke des Alumni-Vereins beziehungsweise assoziierter Alumni-Vereinigungen, Mitarbeitenden des Alumni-Vereins und dem Fraunhofer Institut bzw. der ausländischen Fraunhofer-Tochtergesellschaft, bei der Sie beschäftigt waren, zugänglich gemacht und von diesen genutzt werden. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzerklärung.
1 Ordentliche Mitglieder sind laut Satzung des Fraunhofer-Alumni e.V. ehemalige TVÖD-Beschäftigte, C/W-Besoldete oder außertariflich Beschäftigte der »Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.«, ehemalige Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler der »Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.«, ehemalige Stipendiaten der »Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.«, die einen Fraunhofer-Vertrag hatten sowie ehemalige Stipendiaten ohne Fraunhofer-Vertrag, wenn das Heimatinstitut einer Aufnahme zugestimmt hat, ehemalige Promovierende bei der »Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.«, die einen Fraunhofer-Vertrag hatten, oder ehemalige Mitarbeitende einer Universität, wenn die »Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.« mit der jeweiligen Universität einen Kooperationsvertrag geschlossen hat und das kooperierende Heimatinstitut einer Aufnahme zugestimmt hat.
2 Als Mitglied des Alumni-Vereins eines Fraunhofer-Instituts, das mit dem Fraunhofer-Alumni e.V. einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, gelten für Sie die darin festgehaltenen Beitragsregelungen.